Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines 
1.1. Diese Bestimmungen gelten für die Vermietung der mobilen Fass-Sauna, Hot Tub sowie dem Wellness-Equipment (im Folgenden Mietobjekt genannt). Über die Vermietung wird zwischen Katharina Höbeler, Seeleite 15, 82386 Huglfing (im Folgenden Vermieter genannt) und dem Mieter ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen. 


1.2. Der Mieter muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Als Vertragspartner ist er verantwortlich für das Verhalten der Mietobjekt-Nutzer während der Mietzeit und erklärt sich bereit, seiner Vorbildwirkung gerecht zu werden. Er trägt die Verantwortung für den sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit dem Mietobjekt, speziell auch im Hinblick auf die Vorbeugung und Vermeidung von Vandalismus. Hierzu muss er im Bedarfsfalle aktiv tätig werden. 


1.3. Er gewährleistet die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Über die Verhaltensweisen wird der Mieter schriftlich mit der Übergabe der Mietbedingungen informiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt im sauberen und funktionsfähigem Zustand unbeschadet wieder zu übergeben.

2. Vertragsabschluss 
2.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Katharina Höbeler, Der ZuberStar, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend, akzeptiert, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden. 

2.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter Katharina Höbeler durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.

2.3 Das Mietobjekt wird tageweise/ wochenweise vermietet, d. h. von Samstag ab 10 Uhr bis Sonntag 10 Uhr (24 Std.) = Tageweise, Wochenweise Termin nach Absprache. Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache. 

2.4 Die Reservierung des Mietobjekts (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment siehe Beschreibung / Checkliste, die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail oder WhatsApp durch den Vermieter sowie den Eingang der Anzahlung des Mieters zustande.

3 Zahlung 
3.1 Es werden nur die im Rahmen unseres Angebots jeweils mitgeteilten Zahlungsarten akzeptiert. 

3.2 Anfallende Mietgebühren und eine Kaution von 150 € sind spätestens bei Übergabe der Sauna vom Mieter zu entrichten. Die Kautionsrückzahlung erfolgt in der gleichen Weise wie die Zahlung. 

3.3 War eine Nutzung des Mietobjekts während der Mietzeit nachweislich nicht möglich, so reduziert sich der zu zahlende Mietpreis um den Betrag der Mietgebühr. Der Mieter ist zur Zahlung darüber hinaus entstehender Kosten wie zum Beispiel für den Transport und so weiter verpflichtet. 

3.4 Bei festgestellten Mängeln bei der Rückgabe der Sauna/HotTub ist der Vermieter beziehungsweise sein Bevollmächtigter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der offenen Forderungen einzubehalten. 

3.5 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, auf geeignete Weise den für ihn entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dem Mieter können Mehrkosten wie zum Beispiel Mahngebühren auferlegt werden.

4 Reservierung , Änderung, Rücktritt 
4.1 Bei einer Reservierung fallen Kosten in Höhe von 50€ an, welche beim Endpreis mit verrechnet werden, jedoch bei Absage einbehalten werden.

4.2 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

4.3 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für das Mietobjekt bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt. 

4.4 Der Mieter kann den Vertrag zu folgenden Bedingungen stornieren: - bis acht Tage vor Mietbeginn: kostenfrei möglich - sieben bis vier Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden fällig - drei bis einen Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises werden fällig - am Miet-Tag: 100 % des Mietpreises werden fällig Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltend-machung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

4.5 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

5 Übergabe des Mietobjekts / Ausführung / Gewährleistung 
5.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z. B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. 

5.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten. 

5.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Checkliste / Beschreibung) sowie die vollständigen und korrekten Eintragungen bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand des Saunafasses sowie die Anzahl der Gegenstände. 

5.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und das Mietobjekt in Besitz zu nehmen. 

5.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen. 

5.6 Der Mieter hat das Mietobjekt und das gemietete Equipment sauber an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren und der Aschekasten des Ofens ist vor der Abfahrt zu leeren. 

5.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 150 € beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe des Saunafass bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern. 

5.8 Bei Anlieferung des Mietobjekts durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Regeln sind während des Betriebs zu beachten. 

5.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

6 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht 
6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. 

6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Der Mieter haftet vollumfänglich für Beschädigungen beim Transport und Gebrauch der Mietsache. Entstandenen Schäden sind über den Mieter und dessen Versicherungen abzuwickeln. Hat der Mieter keine Versicherungen, so haftet der Mieter persönlich für die Mietsache. 

6.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitnutzenden.

6.4 Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden:

6.4.1 Während der Fahrt darf das Mietobjekt nicht befeuert werden, und es dürfen sich keine Gegenstände und Personen / Tiere darin befinden. 

6.4.2 Während des Betriebs darf der Ofen nicht berührt werden, wegen der Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür nur mit Feuerhandschuh zum Befeuern/ Nachheizen. 

6.4.3 Die Saunatür darf nicht verstellt oder zugehängt werden und muss komplett geöffnet werden können. 

6.4.4 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: Holz nur in den Saunaofen). Es darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden. 

6.4.5 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.

6.4.6 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden. 

6.4.7 Das Metobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carport, oder Garagen oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden. 

6.4.8 Das Mietobjekt darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden. 

6.4.9 Kein Schweiß aufs Holz, daher Saunatuch benutzen. 

6.4.10 Es dürfen keine Tiere in das Mietobjekt mitgenommen werden. 

6.4.11 Aufgüsse nur mit geeigneten Aromen Zusätze für Saunen und nicht auf die Bänke. 

6.4.12 Keine Speisen mit in die Sauna nehmen. 

6.4.13 Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt im Mietobjekt aufhalten.

6.4.14 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden. 

6.4.15 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen. 

6.4.16 Im Mietobjekt darf nicht geraucht werden. 

6.4.17 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden. 

6.4.18 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden. 

6.4.19 Das Mietobjekt muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützrad vorne und Kurbelstützen, Handbremse) 

6.4.20 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet und dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden. 

6.4.21 Das Mitobjekt darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln. 

6.4.22 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden. 

6.4.23 Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden und es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr. 

6.4.24 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden. 

6.4.25 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten. 

6.4.26 Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung. Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

7 Haftung 
7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. 

7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer. 

7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung des Mietobjekts auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen. 

7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen des Mietobjekts während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor, weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben. 

7.6 Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache, welche bei der Übernahme bekannt waren und protokolliert wurden, mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. 

7.7 Der Mieter haftet ebenfalls für wissentliches Verschweigen von Mängeln oder Schäden, welche während der Mietzeit aufgetreten sind. Ausgeschlossen hiervon sind Schäden und Mängel, welche nachweislich auf Verschleiß, Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 

7.8 Beanstandungen und Mängelhaftungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen 

7.9 Folgende Dinge unterliegen der HAFTUNG DES MIETERS und nicht des Vermieters: Wenn sich der Mieter oder ein Mitnutzer: 

- Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.; - vom Anhänger fällt; - sich an der Glastür schneidet; - Kinder unbeaufsichtigt im Mietobjekt sind; - gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, ertrinken etc.; - beim Anhängen des Mietobjekts verletzt, z.B. die Finger einklemmt; - beim Saunieren, Baden oder beim Arretieren der Anhängerstützen Gliedmaßen einklemmt; - bei allen Tätigkeiten im Umgang mit dem Mietobjekt verletzt.

8 Datenschutzklausel 
8.1 Soweit der Vermieter für die vertragliche Beziehung mit seinem Mieter personenbezogene Daten erheben muss, speichert er diese in maschinenlesbarer Form, nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrags notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

8.2 Der Mieter stimmt der Speicherung mit Auftragserteilung zu. 

8.3 Der Vermieter beachtet bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht. 

8.4 Die Löschung erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung widerruft, die Speicherung zur Erfüllung des Vertragszwecks es nicht weiter erfordert oder wenn eine Löschung gemäß Gesetz zu erfolgen hat. 

8.5 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung sind wir berechtigt die personenbezogenen Daten weiterzugeben

9 Sonstige Bestimmungen 
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland – Gerichtsstand Weilheim Oberbayern. 

9.2 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.

10 Salvatorische Klausel 
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
 

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